Aus gegebenem Anlass hier nochmal der Hinweis auf die aufgeworfene Frage, ob eine automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate (nach deutschem Recht) zulässig ist, wie sie beispielsweise von manchem Telefonanbieter verwendet wird.
Anknüpfungspunkt ist § 309 Nr. 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), in dem heißt es:
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
…
9. (Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
a) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags,
b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr oder
c) zu Lasten des anderen Vertragsteils eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer;
…
Für die juristischen Laien unter uns mit anderen Worten:
- Erfasst sind Kauf-, Werk-, und Dienstverträge, die auf regelmäßige Leistungen gerichtet sein müssen. (auch ein UMTS-Vertrag oder Handyverträge)
- Nach Ziff. a) ist eine erstmalige Laufzeit von mehr als zwei Jahren unzulässig.
- Eine stillschweigende Verlängerung von mehr als einem Jahr ist verboten, Ziff. b)
- Schließlich gilt nach Ziff. c), dass längere Kündigungsfristen als 3 Monate unzulässig sind – auch wenn die Klausel statt der Kündigung einen Widerspruch gegen die Vertragsverlängerung fordert
Noch der Hinweis, dass bei dieser Rechtslage gegenteilige Urteile, wie von einigen vermutet nicht nur unwahrscheinlich sind, sondern vielmehr in den Bereich der Märchen gehören!
6. März 2009 um 17:25
Heißt also für uns juristischen Laien, das Anbieter die maximalzeiten genau ausnutzen?!
6. März 2009 um 21:16
Das nenne ich eine super Aufklärung für Unwissende. Vielen Dank, Da muss der Marten wohl noch ein Jahr mit dem Vertrag leben.
7. März 2009 um 11:34
Jupp – ich denke er wird nicht um ein weiteres Jahr drumrum kommen….
Letztlich ist aber immer der Vertrag als Gesamtheit zu betrachten, jedenfalls ist über diese Klausel, sofern sie richtig formuliert wurde, nichts zu machen!
Und: Ja, die Anbieter reizen natürlich immer die rechtliche Lage bis an die Grenzen aus – würden wir ja sicher auch so machen!
2. Mai 2010 um 10:45
Also mich interessiert es in solchen Fällen herzlich wenig, was diese Abzocke in ihren AGB schreiben, und wie diese glauben, das REcht auf ihrer Seite zu haben. Ich stehe auf dem Standpunkt, wenn ich etwas nicht will, dann will ich das nicht. Ich hatte auch mal einen 24-monatigen Vertrag bei Arcor und bin da vorzeitig ausgestiegen, ebenso die Pappnasen von der DB mit ihrer Banhcard. Klar, erst das übliche Programm: Drohungen, Inkasso und und und. Ich bin jetzt 47 Jahre alt und von mir hat nie ein Vertragspartner etwas bekommen. Ich denke, es kommt auf den Menschen an. Wenn mir jemand mit deratigem Zeugs droht, dann laufe ich nicht davon, sonden werde erst richtig heiß. Wer was von mir will oder glaubt haben zu wollen, der soll es sich holen. Und mal im Ernst: Was soll den groß passieren? Also Leute, habt keine Angst vor der Telefonanbiertern, Zeitungsabonnements, der DB unds so fort.
2. September 2010 um 13:09
Hallo.
Danke für die Infos, schonmal gut zu wissen.
Ich habe zZ ein Problem mit einem Sonnenstudio.
im Sep. 2008 habe ich einen Vertrag abgeschlossen, in dem es um ein
Abo für die Nutzung des Sonnenstudios geht.
26€/Monat – für täglich sonnen bis man keine Lust mehr hat.
Mal davon abgesehen, dass ich heute nicht mehr weiss,
warum ich das damals überhaupt abgeschlossen habe, denn ich war in der
gesamten Zeit (2 Jahre) ca 10 mal in dem Sonnenstudio.
Ich hielt es anfangs für eine gute Idee, habe es letztendlich aber nie genutzt.
Nun habe ich eine Kündigung rausgeschickt
(4 Wochen vor der stillschweigender Verlängerung, also 8 Wochen zu spät, denn in den AGBs stehen 3 Monate vorher kündigen).
Mir wurde die Kündigung zum September “nächsten” Jahres bestätigt…
Ich habe dort angerufen, und erklärt, dass ich die Leistungen ja nie in Anspruch genommen habe, und das die bisherige, nicht stattgefundene Nutzung, natürlich mein Problem sei, ich aber nicht damit einverstanden bin, dass es so weiter läuft
Ich bat in Anbetracht der bisherigen Nutzung um Kulanz, schliesslich habe ich ja schon ca 600€ gezahlt, ohne dass eine Gegenleistung erbracht werden musste, es gab durch mich also nur Gewinn, keine Aufwendungen.
Es wurde sich am Telefon aber auf kein Entgegenkommen eingelassen.
Ich bin stock sauer!
Kann ich da noch etwas machen?
Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten,
oder zahle ich da am Ende noch drauf?
schonmal Vielen Dank
SebastianG