Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Mann den Führerschein entzogen, der bereits mehrfach auffällig geworden war und wegen Nötigung bereits eine Geldstrafe zahlen musste.
Er hatte versucht zwei Fußgänger von einem Fußgängerüberweg zu verscheuchen, obwohl diese grün hatten. Danach folgte er Ihnen in ein Geschäft und verprügelte sie, da sie angeblich rot hatten.
Das Gericht war der Auffassung, wer ein derartiges Verhalten an den Tag lege, sei aufgrund charakterlicher Mängel generell ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Das ist doch mal eine Erkenntnis…
25. November 2009 um 19:44
und was sagt uns das? Im Zweifele einfach überfahren
Wie stand doch mal in der Zeitung mit den vier großen Buchstaben “Ich zahle 600€ Versicherung im Jahr da darf ich doch wohl mal jemanden überfahren”
7. Oktober 2010 um 08:46
Zum Glück haben die mich noch nicht durch den Feierabendverkehr fahren sehen….