Eine wirkliche Lösung fand sich dafür (noch) nicht.
Für ein ähnliches Szenario hat das Landgericht Bonn nun entschieden, das der Telekommunikationsanbieter in solchen Fällen einer Fürsorgepflicht unterliegt.
Im konkreten Fall hat eine Kundin die Einstellungen Ihres Routers falsch gesetzt, und statt über die Internet Flatrate zu surfen, wurde über einen teuren Minutentarif abgerechnet. So kamen statt der 50 Euro knapp 6000 zustande, da der Router die Verbindung, wie sich das für eine Flatrate gehört, rund um die Uhr offenhielt.
Das Landgericht Köln hat darauf entschieden, das es zur Fürsorgepflicht der Telekom gehört, sich bei extrem hohen Rechnungen beim Kunden zu erkundigen ob dies gewünscht/gewollt ist, oder ob eine unbewusste Nutzung der Dienstleistung stattfindet.
Nichtsdestotrotz, und das war ja auch unsere allgemeine Überzeugung beim letzten Fall, wurde der Kundin ein Mitverschulden zugesprochen, da sie ihre Hardware nicht richtig eingestellt hatte.
21. August 2010 um 13:37
Find ich gar nicht so schlecht. Hat ja nicht jeder Ahnung von dem ganzen Technik und Internetkram. Bischen aufmerksam sollte aber trotzdem jeder sein.