Jan 22

Ein Adblocker kann ein sinnvolles Werkzeug sein. Wenn man im Internet mit eingeschaltetem Adblocker unterwegs ist, wird Werbung recht zuverlässig gefiltert und man sieht Webseiten werbefrei. So viel zur Theorie! In Firmennetzwerken kann das teilweise anders aussehen. Je nachdem welche Software, welcher Proxy etc. zum Einsatz kommen, können auch zuvor definierte Werte zurück gegeben werden und die Werbung ersetzen. So geschehen bei der Firma Komsa AG.

Durch einen scheinbar internen Fehler, Unwissenheit oder auch Fehlkonfiguration wurde die Werbung auf anderen Webseiten gefiltert, jedoch durch das Firmenlogo ersetzt. Surft man nun durch das Internet wird man auf fast jeder Webseite Werbung finden und sich schlussendlich durch diese Konfiguration auch fast überall das Firmenlogo wiederfinden. Das war für die juristische Abteilung Grund genug am laufenden Band Abmahnungen zur verschicken, weil “die anderen” Webseiten alle das eigene Firmenlogo integriert hatten. Das dies nur im firmeneigenen Intranet der Fall war, wurde der Firma erst zu spät klar.

Einer der “bösen Logoklauer” war Karsten Windfelder von 100partnerpogramme.de, der sehr ausführlich über die Abmahnung geschrieben hat. Schlussendlich hat sich diese Meldung so schnell verbreitet, dass es sogar Grund genug für den Spiegel war, über die Sache zu berichten.

Sucht man nun bei Google nach dem Firmennamen “Komsa”, befindet sich ein News Ergebnis auf Platz 1. Das es nicht unbedingt förderlich für die Online-Reputation dieser Firma ist dürfte jedem klar sein. Auf Platz 4 und 5 der organischen Ergebnisse folgen dann schon die Beiträge von 100partnerprogramme.de und spiegel.de.

test

Eine Antwort zu “Vom Adblocker zur Abmahnung”

  1. komsa mahnt ab wegen adblocker | nicht aufregen sagt:

    [...] vom adblocker zur abmahnung (mittwochsabend.de) [...]

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