Feb 12

Hallöle,

also da der Fall einer Freundin passiert ist, wollte ich hier mal die Sachlagen schildern:
Die Freundin hatte auf einem Parkplatz einer Kaufhallen-Kette für eine Stunde geparkt, jedoch war sie dort nicht einkaufen, sondern in der Mensa für ca. 45 Minuten essen. Als sie wieder kam hatte sie einen Zettel am Auto. Dieser Zettel war ein Überweisungsträger in der Höhe von 30 € die sie an die Kaufhalle zu bezahlen hat, da sie dort geparkt hatte. Dieser Zahlungsauforderung ist sie nicht nachgekommen, da sie (wir) uns gefragt haben, wie denn die Kaufhalle an die Daten des Fahrzeughalter ran kommen sollten. Nun kam nach ca. 3 Monaten ein Brief von einem Anwalt der sie nochmal aufgefordert hat die 30 Euro + 24 Euro Anwaltsgebühr unverzüglich zu zahlen. Was sie nun auch gemacht hat, da der Anwalt mit einer höheren Zahlung von mehr als 300 Euro gedroht hatte.

Nun stelle ich mir folgenden Fragen:
- Wo hat der Anwalt/Kaufhalle die Adresse her? Kann die jeder bekommen?
- Bei Kaufhallen steht ja immer, dass man maximal 2 Stunden parken darf und auch nur wenn man Kunde ist. Darf man wenn man ne Packung Kaugummi kauft, dann die restliche Zeit der 2 Stunden dort einfach auf dem Parkplatz stehen? Wenn Sie nach den 45 Minuten in der Kaufhalle eingekauft hätte, müsste Sie dann auch das Geld bezahlen?
- Kann man einfach sagen, dass man den Überweisungsträger nicht mehr am Auto hatte und man somit die Gebühr des Anwalts nicht bezahlt? Denn wenn die Stadt einem Post schickt, dann ist der erste Brief auch kostenlos.

Ein paar Sachen sind mir durchaus klar, dass der Parkplatz der Kette gehört und man somit sicherlich Hausrecht hat und sofern er es durch ein Schild klarstellt auch Gebühren verlangen kann.

5 Antworten zu “Strafzettel für Falschparken bei einer Kaufhallen Kette”

  1. Halfi sagt:

    Die Daten bekommst Du von der Zulassungsstelle. Nennt sich Halteranfrage. Die musst aber verkehrstechnisch ausreichend begründet sein. Dann bekommt man die Daten des Halters nach 1-2 Wochen per Post zugeschickt. Der Antrag kann dabei nur durch Polizei und/oder Rechtsanwalt gestellt werden.
    HÄTTE sie eingekauft, dann könnte sie den Zettel hinschicken und zeigen das sie Kunde war. Die Überweisungsaufforderung sollte dann nichtig sein.
    Das mit dem Brief der Stadt ist so nicht ganz richtig. Manche Städte kleben dir mit dem Strafzettel auch gleich einen Überweisungsschein an die Windschutzscheibe. (Und das kann ich jetzt aus eigener leidvoller Erfahrung berichten) Solltest Du den nicht bezahlen kommt auch ein netter Erinnerungsbrief der dich 15 Euro Bearbeitungsgebühr kostet.
    Die Kaufhalle müsste das Geld nun einklagen. Aber ob sie das wegen 30 bzw. 54 Euro wirklich macht. Ich weiß es nicht…

    Das ist zumindest mein laienhaftes Rechtsverständnis. Bin mal gespannt was unser Profijurist dazu zu sagen hat.

  2. Juergen sagt:

    Darüber gab es in letzter Zeit mehrfach Artikel über die Abzocke wenn man auf Supermarktparkplätzen parkt u.a. beim ADAC und Stern.

  3. Halfi sagt:

    Aber wieso Abzocke? Es steht doch überall da wenn abgeschleppt wird. Und wenn man sich dann trotzdem hinstellt muss man mit sowas rechnen.
    Wenn man zu geizig ist die 2 Euro für nen parkschein zu bezahlen, dann darf man sich darüber nicht aufregen.

  4. Afrob sagt:

    Naja das hat ja nichts mit 2 Euro zu tun. Denn man kann da keine Parkschein ziehen.

  5. Halfi sagt:

    Ich meinte damit eher, das man sich aus Bequemlichkeit auf einen Privatparkplatz stellt und eben nicht Ausschau nach einem öffentlichen hält, für den man mitunter zahlen müsste.
    Aber merken: Erstmal einkaufen gehen, und wenn es nur der Kaugummi für 50 cent ist.

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