Wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg hervorgeht (Aktenzeichen: 5 U 151/09), haben Autofahrer keinen Anspruch auf Schadenersatz wenn sie auf ungeräumter Fahrbahn nachts einen Unfall bauen.

Der Autofahrer hatte den Freistaat Bayer auf 1500 Euro Schmerzensgeld und 1500 Euro Schadenersatz verklagt. Er war gegen Mitternacht bei starken Schneefall unterwegs und geriet beim Verlassen der Straße auf der nicht geräumten Abfahrt ins Schleudern.

Laut OLG hätte der Autofahrer das Risiko der nicht geräumten Straße erkennen müssen. Daher wies das Gericht die Klage des Autofahrers ab.

Also: Auch wenns weiter kalt bleibt und selbst der Salzstadt das Salz ausgeht heißt es besonders vorsichtig fahren :)

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