Hallöle,

ich bin da gerade über eine Sache gestolpert hier.
Da hat einer eine sehr hohe Handyrechnung, wegen Internetnutzung bekommen, da er dachte er nutzt WLAN und nicht UMTS.
Da kam nun eine Rechnung von ca. 1550 € zu stande und nun will der Handynutzer nicht zahlen. Ich meine 1550 € bedeutet ca. 700 MB Traffic innerhalb von 14 Tagen, aber möglich ist alles.

Nun zu meiner Frage, als Topantwort wird da folgendes behauptet:

Man könnte den Vertrag gemäß § 119 BGB wegen Irrtums anfechten, da kein Wille bestanden hat, für diesen hohen Preis im Internet zu surfen. Dann ist der Vertrag rückwirkend nichtig, und der Mobilfunkanbieter kann höchstens einen Schadenersatz gemäß § 122 BGB für die ihm tatsächlich entstandenen Kosten verlangen, aber diese dürften relativ gering sein.

Kann sowas wirklich funktionieren?

8 Antworten zu “Handyrechnung zu hoch – gemäß § 119 BGB wegen Irrtums anfechten – Geht das?”

  1. Halfi sagt:

    Ich würde sagen, das ist persönliches Pech.
    Denn der Vertrag und die Internetgebühren stehen ja in den AGB bzw. Preisverzeichnis, insofern kann man keinen Irrtum anfechten, da die Konditionen ja von vornherein bekannt sind.
    Wenn ich nicht in der Lage bin, mein Handy entsprechend zu bedienen, dann hab ich eben Pech gehabt.

    Ich frag mich sowieso, weshalb die Einstellung immer mehr grassiert “Ich hab scheiße gebaut und jetzt bekomm ich ne große Rechnung. Das kann nicht sein, das darf nicht sein, der Anbieter hätte mir ja wenigstens mal ne Nachricht zukommen lassen”

    Also ehrlich…

  2. Markus sagt:

    Ich sehe das auch so wie Halfi. Sonst könnte jeder kommen und ich würde aus jeder Pflicht heraus kommen.

    Das ist ja ähnlich wie im Straßenverkehr. Ich fahre zu schnell und sage dann, dass ich nicht wusste wie ich vom Gas gehen soll. Die Strafe wird mir aber erlassen, ganz zu schwiegen von den Punkten.

    Auch wenn ein Handy etwas anderes ist, sollte das Prinzip doch das Gleiche sein. Wenn ich mir bei der Bedienung nicht sicher bin, dann sollte ich mir Hilfe holen und nicht auf gut Glück agieren.

    Noch nebenbei: mein Handy warnt mich jederzeit explizit, wenn ich UMTS nutzen möchte. Eigentlich kann man das nicht übersehen!

  3. Juergen sagt:

    Wie heißt es im Volksmund so schön!? “Dummheit schützt vor Strafe nicht!”

  4. Martin sagt:

    Das Problem ist, dass Unwissenheit leider nicht vor Schuld schützt.

    Gerade Handyverträge lasssen oft kein Spielraum für Interpretation.

    Anfechten kann man erstmal alles und ein heftiges Anwaltsschreiben hinterläßt manchmal Eindruck.

    Zum Teil geht es dann auch darum wer den längeren Atem hat und nicht mehr wer Recht hat ,-)

  5. Mirko sagt:

    Sicher kann man einen Anwalt einschalten. Gerade in letzter Zeit sieht man über solche Handyrechnung sehr viel im Internet. Aber du musst das auch mal so sehen. Stell dir vor du arbeitest bei Vodafone oder co. und jeder zweite erzählt dir die gleiche Story. Da kann man ja nicht aus gutem Glauben jedem alles erlassen.
    wie will man denn nachweisen “das man aus Versehen” ins Internet gegangen ist.
    Ich finde das teilweise immer als zu leicht diese Ausrede.

  6. Tommy Vercetty sagt:

    ich kann euch nicht zustimmen ! ich selber bin davon betroffen und bei mir hat sich durch einen w-lan abriss mein smartphone automatisch und ohne mein wissen ins umts netz gewählt ! und enorme kosten verursacht ! ich wurde zudem nicht bei vertragsabschluss darüber informiert das man die datenoptionen von netzbetreiberseite her von vornherein sperren kann.

  7. Fetz sagt:

    Hallo,
    uns hats auch voll erwischt!
    Handy aus Vertragsverlängerung erhalten, Alles ausgeschalten (Datentransfer, Rooming, Bluetooth, usw.), da Kostenproblem bekannt! Nach zwei Tagen Handy defekt, im Shop abgegeben, Ersatzgerät erhalten!
    Wieder alles ausgeschalten, noch immer alles klar!
    Drei Tage später, Handy wieder defekt, im Shop abgegeben, nach zwei Tagen, Ersatz erhalten! wieder alles ausgeschalten, doch nach einiger Zeit per SMS die Info: Handyrechnung 1256,– / Schock, wie ist das möglich??
    Nach einigen Recherchen, festgestellt, das in einem Untermenü vom Untermenü ein Hacken unter “Berichte” aktiviert war (nicht von uns)
    Ab eingabe der PIN, hat sich das Handy sebständig, ohne zu bemerken, ins Netz eingewählt. 1x 410,– Euro, 1x 428,– Euro, und viele kleine Beträge! Alles zu Uhrzeiten, wo der normale Mensch schläft!
    Keinerlei Rückmeldung auf Anfragen per Einschreiben, Fax o.ä. vin mobilcom Debitel zu erhalten!
    Fall dem Anwalt übergeben!

  8. Afrob sagt:

    Hallo Fetz,

    kannst du mir evtl. sagen, was das genau für ein Handy war und wie due Funktion heißt?
    Ich drücke euch die Daumen, dass alles gut geht.

    Grüße
    Christian

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