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> <channel><title>Mittwochsabend &#187; Jura Ecke</title> <atom:link href="http://www.mittwochsabend.de/category/jura-ecke/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.mittwochsabend.de</link> <description>Ein Blog über Gott und die Welt</description> <lastBuildDate>Wed, 18 Jan 2012 09:50:14 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator> <xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" /> <item><title>DHL-Packstation Phishing</title><link>http://www.mittwochsabend.de/dhl-packstation-phishing/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=dhl-packstation-phishing</link> <comments>http://www.mittwochsabend.de/dhl-packstation-phishing/#comments</comments> <pubDate>Fri, 20 May 2011 18:28:50 +0000</pubDate> <dc:creator>Afrob</dc:creator> <category><![CDATA[Jura Ecke]]></category> <category><![CDATA[Phishing und Co]]></category> <category><![CDATA[Technik]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.mittwochsabend.de/?p=1256</guid> <description><![CDATA[Hallo, da ich gerade selbst ein wenig überrascht war von folgender Mail: Also ich nutze zwar eine Paketstation, jedoch habe ich diese schon seit 2 Jahren nicht mehr in Anspruch genommen und hab somit auch kein Paket erwartet. Aber diese Mail behauptet, dass ich ein Paket bekommen habe. Und ich muss dieses Paket authorozieren um [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p><p>da ich gerade selbst ein wenig überrascht war von folgender Mail:<br
/><center><br
/> <a
href="http://www.mittwochsabend.de/wp-content/dhl-phishing.jpg" rel="lightbox[1256]"><img
src="http://www.mittwochsabend.de/wp-content/dhl-phishing-285x300.jpg" alt="" title="dhl-phishing" width="285" height="300" class="aligncenter size-medium wp-image-1257" /></a><br
/></center><br
/> Also ich nutze zwar eine Paketstation, jedoch habe ich diese schon seit 2 Jahren nicht mehr in Anspruch genommen und hab somit auch kein Paket erwartet. Aber diese Mail behauptet, dass ich ein Paket bekommen habe.<br
/> Und ich muss dieses Paket authorozieren um es vor Dritte zu schützen (also vor dem Absender dieser Mail):</p><blockquote><p>Bitte authorisieren Sie die Abholung ihres Paketes über ihr DHL Kundencenter. Diese Authorisierung ist notwendig um eventuellen Straftaten durch Dritte vorzubeugen. Ohne die Authorisierung ist eine Abholung Ihrer Sendung NICHT mehr möglich.</p></blockquote><p>Und unter diesem Text ist dann ein Link zu &#8220;DHL&#8221;:<br
/><center><br
/> <a
href="http://www.mittwochsabend.de/wp-content/paketstation-phishing.jpg" rel="lightbox[1256]"><img
src="http://www.mittwochsabend.de/wp-content/paketstation-phishing-300x98.jpg" alt="" title="paketstation-phishing" width="300" height="98" class="aligncenter size-medium wp-image-1259" /></a><br
/></center></p><p>Den Link hab ich natürlich wieder in einer sicheren Umgebung geöffnet und siehe da:<br
/><center><br
/> <a
href="http://www.mittwochsabend.de/wp-content/dhl-kopie.jpg" rel="lightbox[1256]"><img
src="http://www.mittwochsabend.de/wp-content/dhl-kopie-300x208.jpg" alt="" title="dhl-kopie" width="300" height="208" class="aligncenter size-medium wp-image-1262" /></a><br
/></center></p><p>Und hier ist es auch sehr kurios, dass man sowohl eine PIN als auch ein Internetpasswort angeben muss.</p><p><span
style="font-size:1.5em;color:red">Fazit: Nicht machen!!!</span></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.mittwochsabend.de/dhl-packstation-phishing/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Phishing &#8211; Amazon Account verifizieren</title><link>http://www.mittwochsabend.de/phishing-amazon-account-verifizieren/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=phishing-amazon-account-verifizieren</link> <comments>http://www.mittwochsabend.de/phishing-amazon-account-verifizieren/#comments</comments> <pubDate>Sun, 17 Apr 2011 18:09:11 +0000</pubDate> <dc:creator>Afrob</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Jura Ecke]]></category> <category><![CDATA[Technik]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.mittwochsabend.de/?p=1239</guid> <description><![CDATA[Schönen Guten Tag, es hat lange gedauert, aber endlich hat sich auch mal eine Phishing-Mail in meinem Postafach verirrt. Es geht hierbei um folgendes Mail: Dieser Umstand bietet mir zwei Möglichkeiten: Zum Einen kann ich endlich mal richtig SnagIt 10 nutzen und zum anderen kann man hier mal die Leute über solch eine Mail aufklären. [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Schönen Guten Tag,</p><p>es hat lange gedauert, aber endlich hat sich auch mal eine Phishing-Mail in meinem Postafach verirrt. Es geht hierbei um folgendes Mail:</p><p><center><a
href="http://www.mittwochsabend.de/wp-content/phishing.jpg" rel="lightbox[1239]"><img
src="http://www.mittwochsabend.de/wp-content/phishing-300x248.jpg" alt="" title="phishing" width="300" height="248" class="aligncenter size-medium wp-image-1240" /></a></center></p><p>Dieser Umstand bietet mir zwei Möglichkeiten: Zum Einen kann ich endlich mal richtig SnagIt 10 nutzen und zum anderen kann man hier mal die Leute über solch eine Mail aufklären.</p><p>Woran erkennt man nun, dass es eine Phishing Mail ist?<br
/> Also entweder man wurde von seinem E-Mail Account oder seinem Mailprogramm darauf hingewiesen, dass es nach Phishing aussieht oder man hat einen guten Browser (FF4)und bekommt folgende Meldung beim Aufrufen des Links:<br
/><center><br
/> <a
href="http://www.mittwochsabend.de/wp-content/meldung-virenprog.jpg" rel="lightbox[1239]"><img
src="http://www.mittwochsabend.de/wp-content/meldung-virenprog-300x157.jpg" alt="" title="meldung-virenprog" width="300" height="157" class="aligncenter size-medium wp-image-1242" /></a><br
/></center></p><p>Aber man sieht sowas auch relativ schnell ohne jegliche Hilfe.<br
/> 1. Eine Mail ohne Anrede?<br
/> 2. Einen Account verifizieren, obwohl man schon seit Jahren dort ist?<br
/> 3. Eine Link auf eine Seite, welche mit dem eigentlichen Anbieter nichts zu tun hat!</p><p>Weitere Hinweise bieten die Anbieter meistens auch selber. So auch <a
href="http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=15344101">Amazon</a></p><p>Also Augen auf!!!</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.mittwochsabend.de/phishing-amazon-account-verifizieren/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>6</slash:comments> </item> <item><title>Zensus 2011 – Strafbarkeitsrisiken Ordungswidrigkeit</title><link>http://www.mittwochsabend.de/zensus-2011-%e2%80%93-strafbarkeitsrisiken-ordungswidrigkeit/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=zensus-2011-%25e2%2580%2593-strafbarkeitsrisiken-ordungswidrigkeit</link> <comments>http://www.mittwochsabend.de/zensus-2011-%e2%80%93-strafbarkeitsrisiken-ordungswidrigkeit/#comments</comments> <pubDate>Mon, 07 Mar 2011 10:57:56 +0000</pubDate> <dc:creator>Sepmue</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Jura Ecke]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.mittwochsabend.de/?p=1231</guid> <description><![CDATA[Bekanntlich stehen in diesem Jahr nicht nur zahlreiche Wahlen an, sondern auch eine neue Volkszählung. Mit erinnert das immer ein wenig an die Weihnachtsgeschichte – schließlich beginnt die ja damit, dass Maria und Joseph nach Bethlehem unterwegs sind, um an der vom römischen Kaiser Augustus befohlenen Volkszählung in ihrem Heimatort teilzunehmen. Damals, wie heute sind [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Bekanntlich stehen in diesem Jahr nicht nur zahlreiche Wahlen an, sondern auch eine neue Volkszählung. Mit erinnert das immer ein wenig an die Weihnachtsgeschichte – schließlich beginnt die ja damit, dass <a
href="http://www.bibel-online.net/text/luther_1912/lukas/2/">Maria und Joseph nach Bethlehem</a> unterwegs sind, um an der vom römischen Kaiser Augustus befohlenen Volkszählung in ihrem Heimatort teilzunehmen. Damals, wie heute sind wohl finanzielle Aspekte der zu gewinnenden Statistik ein wesentlicher Hauptgrund, eine Volkszählung durchführen zu lassen.</p><p>Seitdem sind viele Volkszählungen durchgeführt worden. In Deutschland fand zuletzt im Jahre 1987 (zuvor 1970) und in der ehemaligen DDR im Jahre 1981 eine Volkszählung statt. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen“ dient der Zensus dazu, „verlässliche Bevölkerungszahlen und weitere Grunddaten für politische und wirtschaftliche Entscheidun- gen und Planungen in Deutschland zu erhalten. Zudem schreibt die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählungen für das Jahr 2011 vor.“ (<a
href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612219.pdf">BT-Drucks. 16/12219, S.1</a>)</p><p>Doch was betrifft mich und uns das? Müssen wir jetzt, wie in der biblischen Geschichte an unseren Heimatort, um uns in Steuerlisten einzutragen. Neu am Zensus 2011 ist, dass erstmals primär Melderegister und anderer Verwaltungsregister ausgewertet werden sollen und nur ergänzend sollen Befragungen erfolgen (um Kosten zu sparen).</p><p>Da in Deutschland alles Wesentliche durch Gesetz geregelt werden muss, wurde das sog. „<a
href="http://bundesrecht.juris.de/zensg_2011/BJNR178110009.html">Zensusgesetz 2011</a>“ vom 8. Juli 2009 erlassen. Zuvor wurde das sog. <a
href="http://bundesrecht.juris.de/zensvorbg_2011/BJNR280800007.html">Zensusvorbereitungsgesetz </a>2011 (ZensVorbG 2011) erlassen, um eine aktuelle und fachspezifisch besonders geeignete Auswahlgrundlage für umwelt- und wohnungspolitische Stichprobenerhebungen zu Gebäuden und Wohnungen vornehmen zu können.</p><p>Also müssen nicht alle mitmachen. Die sog. Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis, nach der einige am Zensus teilnehmen „dürfen“ richtet sich nach § 7 des Zensusgesetzes 2011. Sie wird von den statistischen Ämter der Länder zum auf Stichprobenbasis durchgeführt. Dabei soll der erforderliche Stichprobenumfang 10 Prozent der Bevölkerung nicht überschreiten, § 7 Abs. 2 Zensusgesetz 2011. Die Auswahl erfolgt bei den Stichproben geschichtet nach einem mathematischen Zufallsverfahren auf der Grundlage des Anschriften- und Gebäuderegisters, § 7 Abs. 3 S. 3 Zensusgesetz 2011.</p><p>Aha, also werden maximal 10 Prozent der Bevölkerung per Zufallsverfahren ausgewählt, am Zensus teilzunehmen. Aber was ist, wenn man in Zeiten der sensiblen Datenverarbeitung nicht daran teilnehmen will…</p><p>Im Gesetzgebungsverfahren zum Zensusgesetz wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf Bußgelder verzichtet (BT-Drucks. 16/12219, S. 69) werden soll:</p><p><em>„Bei der Durchsetzung der Auskunftspflichten nach § 18 des Zensusgesetzes 2011 sollte zur Entlastung der Auskunftspflichtigen auf die Durchführung von Bußgeldverfahren verzichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Auskünfte im Bereich des Zensus 2011 auch ohne Bußgeldbewehrung erteilt werden. Auch bei der Erhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensus) sind die Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes nicht anwendbar. Wegen der vergleichbaren Kreise der zu Befragenden sind Gründe für eine andere Regelung beim Zensus 2011 nicht ersichtlich. Die Auskünfte für die im Rahmen des Zensus 2011 durchzuführenden Erhebungen können im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens sachgerecht durchgesetzt werden. Damit wird eine vollständige und vergleichbare Informationsbasis gewährleistet. Im Gegensatz zum Verwaltungszwang zielen Bußgelder in erster Linie nicht dar- auf, rechtzeitige Auskünfte für eine noch laufende statistische Erhebung zu erzwingen, sondern die nicht ordnungsgemäße Auskunftserteilung nachträglich zu sanktionieren und damit auf die Besserung des zukünftigen Meldeverhaltens hinzuwirken.“</em></p><p>Dieser § 26 Zensusgesetz 2011 taucht im späteren Gesetz jedoch NICHT auf. Auf der eigens eingerichteten <a
href="http://www.zensus2011.de/">Site im Internet</a> steht nichts von möglichen Ordnungswidrigkeiten oder Strafen bei Nicht-Teilnahme…</p><p>Ausgeführt wird das Zensusgesetz 2011 von den statistischen Ämtern der Länder. Damit waren Ausführungsgesetze durch die einzelnen Bundesländer notwendig. In Sachsen-Anhalt wurde das sog. Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Zensusgesetz 2011 (<a
href="http://www.zensus2011.de/uploads/tx_templavoila/Ausfuehrung_Zensusgesetz_2011_Sachsen-Anhalt.pdf">Zensusausführungsgesetz Sachsen-Anhalt &#8211; ZensAG LSA</a>) vom 8. Juli 2010 erlassen. Hier finden wir einen Anknüpfungspunkt:</p><p>§ 9 des Zensusausführungsgesetzes Sachsen-Anhalt regelt, dass für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 23 des Bundesstatistikgesetzes sind die Gemeinden zuständig, bei denen die jeweiligen örtlichen Erhebungsstellen eingerichtet worden sind. § 23 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetzes gilt mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Angabe ,,§ 15 Abs. 1 Satz 2“ die Angabe ,,§ 18 Abs. 1 und 3 bis 7 des Zensusgesetzes 2011“ tritt.</p><p>§ 23 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke  (<a
href="http://www.gesetze-im-internet.de/bstatg_1987/BJNR004620987.html">Bundesstatistikgesetz &#8211; BStatG</a>) regelt, dass Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Ordnungswidrig handelt auch, wer entgegen § 11 Abs. 1 die Antworten nicht auf den Erhebungsvordrucken in der vorgegebenen Form erteilt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.</p><p>Im Ergebnis gilt also – wer nicht ausgewählt ist und nicht mitmacht oder die Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder die Antworten nicht auf den Erhebungsvordrucken in der vorgegebenen Form erteilt – handelt ordnungswidrig (übrigens bis zu 5000 Euro).</p><p>Die Ordnungswidrigkeit wurde vermutlich entgegen den Plänen im Gesetzgebungsverfahren doch beibehalten, weil bereits beim Zensus 1987 zahlreiche Boykottaufrufe ergingen.</p><p>Übrigens in diesem Zusammenhang: in den Boykottaufrufen war die Aufforderung enthalten, die Heftnummer auf Volkszählungsbögen abzuschneiden. In der Rechtsprechung und Rechtswissenschaft war darauf hin umstritten, ob dies, neben der Verwirklichung des § 23 BStatG auch eine <a
href="http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html">Sachbeschädigung </a>darstellt.</p><p>Zum Teil wurde eine Strafbarkeit neben § 23 BStatG wegen § 303 StGB (Sachbeschädigung) bejaht (LG Bonn, NJW 1987, 2825; LG Trier, NJW 1987, 2826,; OLG Celle, Urt. v. 20. 1. 1988 &#8211; 3 Ss 214/87).</p><p>Es lebe die deutsche Zahlenliebe…</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.mittwochsabend.de/zensus-2011-%e2%80%93-strafbarkeitsrisiken-ordungswidrigkeit/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>3</slash:comments> </item> <item><title>Facebook &#8220;Like Button&#8221; digitale Wanzen?</title><link>http://www.mittwochsabend.de/facebook-like-button-digitale-wanzen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=facebook-like-button-digitale-wanzen</link> <comments>http://www.mittwochsabend.de/facebook-like-button-digitale-wanzen/#comments</comments> <pubDate>Mon, 15 Nov 2010 12:43:43 +0000</pubDate> <dc:creator>Sepmue</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Jura Ecke]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.mittwochsabend.de/?p=1141</guid> <description><![CDATA[Es ist schon erstaunlich, dass alles was erfolgreich ist, sich gleichzeitig z.T. irrationaler, polemischer Kritik ausgesetzt sieht, gerade weil es erfolgreich ist. Nicht nur Apple mit seinem iPhone oder dem iPad ist damit auch ein gutes Beispiel, sondern auch Facebook – die Internet-Community, die zuletzt durch den Film &#8220;Social Network&#8221; wieder in den Blickpunkt geraten [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Es ist schon erstaunlich, dass alles was erfolgreich ist, sich gleichzeitig z.T. irrationaler, polemischer Kritik ausgesetzt sieht, gerade weil es erfolgreich ist. Nicht nur Apple mit seinem iPhone oder dem iPad ist damit auch ein gutes Beispiel, sondern auch Facebook – die Internet-Community, die zuletzt durch den Film &#8220;Social Network&#8221; wieder in den Blickpunkt geraten ist.</p><p>Und so verwundert es nicht, dass die Kritik an der Community wieder zunimmt. Um nicht in die Lobenshymnen oder die Schmähungen nur aus Prinzip mit einzustimmen, will ich lediglich zwei Punkte ansprechen, die es aus meiner Sicht Wert sind diskutiert zu werden.</p><p>Unter Punkt <a
href="http://de-de.facebook.com/terms.php?ref=pf">10.3. </a>der Nutzungsbedingungen findet sich der Hinweis: <em>„Du verstehst, dass wir bezahlte Dienstleistungen und Kommunikationen möglicherweise nicht immer als solche identifizieren.“</em></p><p>Unabhängig davon, dass wohl von den 500 Millionen aktiven Nutzern weltweit und in den über 10 Millionen Nutzern in Deutschland nur ein geringer Bruchteil diese Nutzungsbedingungen tatsächlich gelesen hat und dem Großteil der User Werbung sowie so egal ist (weil im Internet ohnehin überall präsent), handelt es sich hier doch um eine grob rechtswidrige Regelung, die versucht Schleichwerbung zu „legalisieren“.</p><p>Für mich als Nicht-User und im Internet recht unbedarften Surfer ist die Problematik um den „<a
href="http://developers.facebook.com/docs/reference/plugins/like">Like-Button</a>“ beachtlicher. Auf unzähligen Seiten findet sich inzwischen dieser Button. Die Internetseite &#8220;Hamburg.de&#8221; hat Link von ihrer Seite genommen(vgl. http:<a
href="http://einfach.st/like2">einfach.st/like2</a>), nachdem sich herausgestellt hat, dass auch Daten von Nicht-Nutzern an Facebook übertragen wurden, die den Button gar nicht nutzen und Facebook auf Nachfrage lapidar feststellte, dass dies zwar stimme, die daten aber nicht verarbeitet würden. Unglaublich&#8230; die technischen Einzelheiten interessieren mich, offensichtlich bindet man sich da eine digitale Wanze auf der Seite ein.</p><p>Unzulässig ist es jedenfalls für den jeweiligen Betreiber der Internetseite und für Facebook. Sehr eingängig dazu: Bahr, Facebook: Eine datenschutzrechtliche Analyse, in: Website Boosting 2010, S. 83 ff.</p><p>§ 16 Abs. 2 Nr. 2 des Telemediengesetzes (TMG) regelt:</p><div><div><div><em>(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig </em><dl><dt></dt><dt><em>2. entgegen § 13 Abs. 1 Satz 1 oder 2 den Nutzer nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet (&#8230;)</em></dt><dt></dt><dt>Dabei ist aus meiner Sicht zumindest fraglich, ob dem Internetseitenbetreiber hier Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.<em> </em>Wer rechnet allen Ernstes damit, dass Facebook derart dreist Daten sammelt.</dt><dt></dt><dt>Facebook muss sich am § 42 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) messen lassen:</dt><dt></dt><dt><em>(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig </em></dt><dt></dt><dt><em>1. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet.</em></dt><dt></dt><dt><em><br
/> </em></dt><dt></dt><dt></dt><dt></dt><dt><strong>Mich würde interessieren</strong>, welche Daten im Internet noch gesammelt werden. <a
href="http://www.amazon.de/1984-George-Orwell/dp/3548234100/ref=sr_1_1?ie=UTF8&amp;qid=1289824001&amp;sr=8-1">Gerorge Orwells</a> Vorstellung von der totalen Überwachung, zwar nicht durch den Staat, aber hier vor dem Hintergrund komerzieller Interessen lässt grüßen.</dt><dt></dt><dt>Es ist ja sogar schon so, dass Internetseiten nicht mehr opimiert werden, um den Anforderungen der User besser zu entsprechen, sondern damit <strong>der Google-Rang </strong>optimal ist&#8230; Der Mediendesigner<a
href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E2FF6370192114CDCA79B427AE38D8D4E~ATpl~Ecommon~Scontent.html"> Lukas Kircher</a> sagt: „Viele Online-Medien haben aufgehört, den Leser zu verführen und verführen nur noch Google.“</dt><dt></dt><dt><em><br
/> </em></dt></dl></div></div></div> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.mittwochsabend.de/facebook-like-button-digitale-wanzen/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Amazon Lebensmittel und Getränke Widerrufsrecht</title><link>http://www.mittwochsabend.de/amazon-lebensmittel-und-getranke-widerrufsrech/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=amazon-lebensmittel-und-getranke-widerrufsrech</link> <comments>http://www.mittwochsabend.de/amazon-lebensmittel-und-getranke-widerrufsrech/#comments</comments> <pubDate>Tue, 19 Oct 2010 06:09:30 +0000</pubDate> <dc:creator>Sepmue</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Jura Ecke]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.mittwochsabend.de/?p=1126</guid> <description><![CDATA[Amazon, der Internetversand, der seine Tätigkeit einst damit begonnen hat, Bücher zu versenden, weitet seine Verkaufs- und Versandtätigkeit in immer mehr Bereiche aus. Seit einiger Zeit umfasst das Sortiment nun auch die Kategorie „Lebensmittel &#38; Getränke“. Das Verfahren befindet sich laut Angaben auf der Internetseite noch in der „Beta-Phase“. Einige Tests gibt es im Internet [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p
style="text-align: justify">Amazon, der Internetversand, der seine Tätigkeit einst damit begonnen hat, Bücher zu versenden, weitet seine Verkaufs- und Versandtätigkeit in immer mehr Bereiche aus. Seit einiger Zeit umfasst das Sortiment nun auch die Kategorie <a
href="http://www.amazon.de/Lebensmittel-Getr%C3%A4nke/b/ref=sa_menu_gs7/276-0073652-8763340?ie=UTF8&amp;node=340846031">„Lebensmittel &amp; Getränke“</a>. Das Verfahren befindet sich laut Angaben auf der Internetseite noch in der „Beta-Phase“. Einige Tests gibt es im <a
href="http://www.test.de/themen/essen-trinken/schnelltest/Lebensmittel-bei-Amazon-Kein-Supermarkt-Ersatz-4121993-4121999/">Internet </a>schon. Neben Instant-Fertiggerichten werden auch frisches Gemüse und andere schnell verderbliche Lebensmittel angeboten. Viele User schätzen das Angebot der Internetseite und auch die Möglichkeit die gekauften Sachen, an denen man keinen Gefallen findet, zurückzuschicken. Dies führte uns zu der Frage, ob auch bei (schnell verderblichen) Lebensmitteln die übliche Rückgabemöglichkeit besteht.      Die etwas seltsam anmutende Vorstellung, dass Lebensmittel nach 14 Tagen in nicht mehr ganz frischem Zustand, mit der Begründung, sie hätten nicht gefallen, an den Versender zurückgeschickt werden können, wird dabei im Ergebnis als haltlos erweisen.</p><p
style="text-align: justify">Bekanntlich handelt es sich bei Bestellungen über das Internet um einen sog. Fernabsatzvertrag. Fernabsatzverträge sind Verträge, so dass Gesetz in § 312b abs. 1 BGB, über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Fernkommunikationsmittel, so dass Gesetz weiter in Abs. 2, sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.</p><p
style="text-align: justify">Bei diesen Verträgen steht dem Verbraucher gem. gem. § 312d BGB ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 BGB eingeräumt werden.</p><p
style="text-align: justify">Erste Voraussetzung ist daher, dass der Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer zustande kommt. Verbraucher sind gem. § 13 BGB alle natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer sind gem. § 14 Abs. 1 BGB natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.</p><p
style="text-align: justify">Sodann muss die Bestellung ein Fernabsatzgeschäft sein.  Die Bestellung erfolgt über das Internet und damit über ein Fernkommunikationsmittel.</p><p
style="text-align: justify">Schließlich darf die Bestellung von Lebensmitteln nicht von den Vorschriften über Fernabsatzverträge ausgeschlossen sein.Gem. § 312b Abs. 3 Nr. 5 BGB finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge keine Anwendung auf Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden. Dabei genügt es, wenn die Auslieferung im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten erfolgt (BT-Drucks. 14/3195, S. 30). Schon vom Wortlaut des Gesetzestextes passt dies nicht auf unsere einmalige Bestellung von Lebensmitteln.</p><p
style="text-align: justify">Damit handelt es sich zunächst um einen Fernabsatzvertrag.</p><p
style="text-align: justify">Das Widerrufsrecht, bzw. das Rückgaberecht darf nun schließlich nicht ausgeschlossen sein. Gem. § 312d Abs. 4 BGB besteht das Widerrufsrecht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die (…) die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.       Damit ist das Widerrufsrecht für unsere Bestellung vom Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen worden.</p><p
style="text-align: justify">Ein Blick in die AGB des Internetversenders bestätigt diese Annahme. Dort wurde in <a
href="http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_cou?ie=UTF8&amp;nodeId=505048">§ 3 AGB</a> Die Formulierung des § 312d Abs. 4 BGB nahezu wortgleich übernommen.             F</p><p
style="text-align: justify">Fazit: Gammelnde Lebensmittel können nicht sinnwidrig mit der Begründung, dass sie nicht mehr gefallen zurückgeschickt werden. <img
src='http://www.mittwochsabend.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> Wer hätte das gedacht?! Übrigens, etwas anderes ist es natürlich, wenn die falsche Ware geschickt wird oder die Ware beschädigt ist.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.mittwochsabend.de/amazon-lebensmittel-und-getranke-widerrufsrech/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>1</slash:comments> </item> <item><title>Blogspam der ganz billigen Art von efox-shop.com</title><link>http://www.mittwochsabend.de/blogspam-der-ganz-billigen-art-von-efox-shop-com/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=blogspam-der-ganz-billigen-art-von-efox-shop-com</link> <comments>http://www.mittwochsabend.de/blogspam-der-ganz-billigen-art-von-efox-shop-com/#comments</comments> <pubDate>Mon, 20 Sep 2010 10:28:03 +0000</pubDate> <dc:creator>Markus</dc:creator> <category><![CDATA[Jura Ecke]]></category> <category><![CDATA[SEO]]></category> <category><![CDATA[spam]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.mittwochsabend.de/?p=1103</guid> <description><![CDATA[Zuerst wollte ich eigentlich nur einen Tweet bei Twitter absetzen, aber dann habe ich mir doch überlegt einen Blogpost zu schreiben. In letzter Zeit kommt es massivst vor, dass der Online Shop http://www.efox-shop.com (nein, sie bekommen keinen Link) versucht einen Link (ach was rede ich, hunderte) aus Blogkommentaren zu erhalten. So ziemlich jeder im Internet, [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Zuerst wollte ich eigentlich nur einen Tweet bei Twitter absetzen, aber dann habe ich mir doch überlegt einen Blogpost zu schreiben. In letzter Zeit kommt es massivst vor, dass der Online Shop http://www.efox-shop.com (nein, sie bekommen keinen Link) versucht einen Link (ach was rede ich, hunderte) aus Blogkommentaren zu erhalten.</p><p>So ziemlich jeder im Internet, der sich irgendwie mit SEO, Webseiten, Besuchergenerierung im allgemeinen etc. auseinandersetzt, kennt mit Sicherheit die Möglichkeit dazu Blogkommentare zu nutzen. Normalerweise sollte man dazu im Bereich des Namen auch seinen eigenen Namen nutzen. Da in dem Fall leider das Keyword zu der verlinkten Website nicht passt, nutzen das immer wieder Leute aus um sich kreative Namen zu geben. Ich erinnere nur an Bernd Sonnensegel, Ingo Markise oder Tom Lampen.</p><p>Ich möchte an dieser Stelle Blogkommentare nicht schlecht reden oder verteufeln. Sie besitzen Ihre Berechtigung und es kann sich auch immer wieder ein Keyword als Name anbieten, so lange es sich im Rahmen hält. Nicht so aber der in letzter Zeit häufig auftretende Blogspam von dem oben genannten Online-Shop für chinesische Artikel aus dem Mobilfunkbereich.</p><p>Ich möchte euch einige Beispiele zeigen, welche Blogkommentare versucht werden abzusetzen:</p><blockquote><p>Autor  : Android Handy (IP: 58.250.190.8 , 58.250.190.8)<br
/> E-Mail : efoxshop@yahoo.cn<br
/> URL    : http://www.efox-shop.com</p><p>Kommentar:<br
/> Efox-shop Grosshandel Dual Sim Handy,Dual sim Handys,Dual Sim,Sim dual,air phone,airphone,airphone NO.4   china handy,china handys,Dual Sim Karten Handy,Handy Mit Dual Sim,dual sim android,dual sim iphones,dual sim iphone,dual sim smartphones,dual sim smartphone- Grosshandel in http://www.efox-shop.com/.</p></blockquote><p>oder noch besser mit zusätzlich integrierten Links im Kommentar:</p><blockquote><p>Autor  : Android Handy (IP: 58.250.190.8 , 58.250.190.8)<br
/> E-Mail : efoxshop@yahoo.cn<br
/> URL    : http://www.efox-shop.com</p><p>Kommentar:<br
/> Efox-shop Grosshandel Dual Sim Handy,Dual sim Handys,Dual Sim,Sim dual,air phone,airphone,airphone NO.4   china handy,china handys,Dual Sim Karten Handy,Handy Mit Dual Sim,dual sim android,dual sim iphones,dual sim iphone,dual sim smartphones,dual sim smartphone- Grosshandel in http://www.efox-shop.com/.Android handy<br
/> günstige handy<br
/> günstige handys<br
/> günstige handy ohne vertrag<br
/> günstige handys ohne vertrag<br
/> billige handys</p></blockquote><p>Die letzten 6 Begriffe sollten dann auch noch jeweils verlinkt werden. in dem Kommentar befindet sich keinerlei Mehrwert oder Sinn und ist ganz plumper Spam, den man auch nicht schön reden kann. Kommentare dieser Art haben sich in letzter Zeit massiv gehäuft.</p><p>Witzigerweise befindet sich auf der Website des Shops kein Impressum, kein Kontakt oder eine E-Mailadresse. Im Blogkommentar wurde zumindest eine Adresse angegeben, wobei immer noch fraglich ist, ob die Mail gültig ist bzw. überhaupt genutzt wird (wahrscheinlich nur für den Blogspam).</p><p>Weiterhin kommt hinzu, dass sich der Server auf dem die Website gehostet ist in Deutschland befindet, die dazu gehörige IP aber ins Leere führt. Als Eigentümer der Website wird:</p><blockquote><p>Kai Chen<br
/> Electronic Markt China South City<br
/> Shenzhen, 518111<br
/> China</p></blockquote><p>angegeben. Auf zahlreichen weiteren Webseiten wie z.B. <a
href="http://www.antispam.de/forum/showthread.php?29797-Spam-von-efox-shop.com-%FCber-mit-cleverreach.de">antispam.de</a> oder <a
href="http://dubioseonlineshops.blogspot.com/2010/08/efox-shopcom.html">dubioseonlineshops</a> wurde bereits über den Shop geschrieben, wobei auch sehr interessante Informationen ans Licht kommen wie z.B. ungesicherte Verbindung beim Bestellprozess, ein scheinbar unberechtigtes Verisign Zertifikat oder dass die Ware bei Nichtgefallen zurück nach China geschickt werden muss etc etc etc.</p><p>Ich bin gespannt wie sich dieser Shop weiterentwickeln wird, aber ich gebe ihm nicht mehr viel Zeit. Allein das Spamaufkommen lässt irgendwann die Alarmglocken bei Google und Webseitenbetreibern angehen. Auf antispam.de wird schon wegen Mitstörerhaftung des Anbieters diskutiert, der die E-Mails in Deutschland verschickt.</p><p>Was denkt Ihr über den Fall? Geht da alles Rechtens zu? Habt Ihr vielleicht auch schon diesen Blogspam bekommen?</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.mittwochsabend.de/blogspam-der-ganz-billigen-art-von-efox-shop-com/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Handyrechnung zu hoch &#8211; gemäß § 119 BGB wegen Irrtums anfechten &#8211; Geht das?</title><link>http://www.mittwochsabend.de/handyrechnung-zu-hoch-gemas-%c2%a7-119-bgb-wegen-irrtums-anfechten-geht-das/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=handyrechnung-zu-hoch-gemas-%25c2%25a7-119-bgb-wegen-irrtums-anfechten-geht-das</link> <comments>http://www.mittwochsabend.de/handyrechnung-zu-hoch-gemas-%c2%a7-119-bgb-wegen-irrtums-anfechten-geht-das/#comments</comments> <pubDate>Sun, 01 Aug 2010 17:47:39 +0000</pubDate> <dc:creator>Afrob</dc:creator> <category><![CDATA[Jura Ecke]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.mittwochsabend.de/?p=1070</guid> <description><![CDATA[Hallöle, ich bin da gerade über eine Sache gestolpert hier. Da hat einer eine sehr hohe Handyrechnung, wegen Internetnutzung bekommen, da er dachte er nutzt WLAN und nicht UMTS. Da kam nun eine Rechnung von ca. 1550 € zu stande und nun will der Handynutzer nicht zahlen. Ich meine 1550 € bedeutet ca. 700 MB [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallöle,</p><p>ich bin da gerade über eine Sache gestolpert <a
href="http://www.gutefrage.net/frage/hilfe-hohe-handyrechnung-1550-euro-wegen-internet">hier</a>.<br
/> Da hat einer eine sehr hohe Handyrechnung, wegen Internetnutzung bekommen, da er dachte er nutzt WLAN und nicht UMTS.<br
/> Da kam nun eine Rechnung von ca. 1550 € zu stande und nun will der Handynutzer nicht zahlen. Ich meine 1550 € bedeutet ca. 700 MB Traffic innerhalb von 14 Tagen, aber möglich ist alles.</p><p>Nun zu meiner Frage, als Topantwort wird da folgendes behauptet:</p><blockquote><p>Man könnte den Vertrag gemäß § 119 BGB wegen Irrtums anfechten, da kein Wille bestanden hat, für diesen hohen Preis im Internet zu surfen. Dann ist der Vertrag rückwirkend nichtig, und der Mobilfunkanbieter kann höchstens einen Schadenersatz gemäß § 122 BGB für die ihm tatsächlich entstandenen Kosten verlangen, aber diese dürften relativ gering sein.</p></blockquote><p>Kann sowas wirklich funktionieren?</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.mittwochsabend.de/handyrechnung-zu-hoch-gemas-%c2%a7-119-bgb-wegen-irrtums-anfechten-geht-das/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>8</slash:comments> </item> <item><title>Büroschlaf &#8211; oder wann schläft ein Richter</title><link>http://www.mittwochsabend.de/bueroschlaf-oder-wann-schlaeft-ein-richter/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bueroschlaf-oder-wann-schlaeft-ein-richter</link> <comments>http://www.mittwochsabend.de/bueroschlaf-oder-wann-schlaeft-ein-richter/#comments</comments> <pubDate>Tue, 06 Jul 2010 16:19:53 +0000</pubDate> <dc:creator>Sepmue</dc:creator> <category><![CDATA[Jura Ecke]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.mittwochsabend.de/?p=1053</guid> <description><![CDATA[Büroschlaf soll ja bekanntlich der gesündeste sein. Die Grenzen zwischen Schlaf und Wachsamkeit – oder sagen wir Aufmerksamkeit und voller Konzentration – sind jedoch fließend. Mit dieser Frage hatte sich vor einiger Zeit auch das Bundesverwaltungsgericht zu befassen. Schläft ein Richter nämlich während der Verhandlung, ist dieser geistig nicht in der Lage, der Verhandlung in [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Büroschlaf soll ja bekanntlich der gesündeste<a
href="http://www.schlaf.de/was_ist_schlaf/1_20_20_1_bueroschlaf.php"> sein</a>.</p><p>Die Grenzen zwischen Schlaf und Wachsamkeit – oder sagen wir Aufmerksamkeit und voller Konzentration – sind jedoch fließend. Mit dieser Frage hatte sich vor einiger Zeit auch das Bundesverwaltungsgericht zu befassen.</p><p>Schläft ein Richter nämlich während der Verhandlung, ist dieser geistig nicht in der Lage, der Verhandlung in allen wesentlichen Schritten zu folgen. Damit fehlt ihm (partiell) die Verhandlungsfähigkeit, weshalb in diesen Momenten der Verhandlung, die Besetzung des Gerichtes nicht vorschriftsmäßig ist (hier im Verwaltungsgerichtsverfahren: <a
href="http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__138.html">§ 138 Nr. 1 VwGO</a>).</p><p>Das Bundesverwaltungsgericht (<a
href="http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/832957d047979582421dc7187f884ed2,b9f8cd655f76696577092d0964657461696c093a09636f6e5f6964092d0934393837093a095f7472636964092d093132383235/Entscheidungen/Entscheidungssuche_8n.html">BVerwG 7. Senat, Beschluss vom 15.11.2004, AZ. 7 B 56/04</a>) entschied:</p><p>„Jedoch sind Zeichen einer großen Ermüdung, Neigung zum Schlaf und das Kämpfen mit dem Schlaf noch kein sicherer Beweis dafür, dass der Richter die Vorgänge in der mündlichen Verhandlung nicht mehr wahrnehmen kann. Auch das Schließen der Augen und das Senken des Kopfes auf die Brust, selbst wenn es sich nicht nur auf wenige Minuten beschränkt, beweist noch nicht, dass der Richter schläft; diese Haltung kann vielmehr auch zur geistigen Entspannung oder zu besonderer Konzentration eingenommen werden. Deshalb kann erst dann davon ausgegangen werden, dass ein Richter schläft oder in anderer Weise &#8220;abwesend&#8221; ist, wenn andere sichere Anzeichen hinzukommen, wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder ruckartiges Aufrichten mit Anzeichen von fehlender Orientierung. Hochschrecken allein kann wiederum auch nur darauf schließen lassen, dass es sich um einen Sekundenschlaf gehandelt hat, der die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandlung nicht beeinträchtigt.“</p><p>In diesem Sinne &#8211; die Grenzen sind aufgezeigt, immer schön wachsam sein&#8230; <img
src='http://www.mittwochsabend.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.mittwochsabend.de/bueroschlaf-oder-wann-schlaeft-ein-richter/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Strafzettel für Falschparken bei einer Kaufhallen Kette</title><link>http://www.mittwochsabend.de/strafzettel-fur-falschparken-bei-einer-kaufhallen-kette/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=strafzettel-fur-falschparken-bei-einer-kaufhallen-kette</link> <comments>http://www.mittwochsabend.de/strafzettel-fur-falschparken-bei-einer-kaufhallen-kette/#comments</comments> <pubDate>Fri, 12 Feb 2010 15:01:45 +0000</pubDate> <dc:creator>Afrob</dc:creator> <category><![CDATA[Jura Ecke]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.mittwochsabend.de/?p=890</guid> <description><![CDATA[Hallöle, also da der Fall einer Freundin passiert ist, wollte ich hier mal die Sachlagen schildern: Die Freundin hatte auf einem Parkplatz einer Kaufhallen-Kette für eine Stunde geparkt, jedoch war sie dort nicht einkaufen, sondern in der Mensa für ca. 45 Minuten essen. Als sie wieder kam hatte sie einen Zettel am Auto. Dieser Zettel [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallöle,</p><p>also da der Fall einer Freundin passiert ist, wollte ich hier mal die Sachlagen schildern:<br
/> Die Freundin hatte auf einem Parkplatz einer Kaufhallen-Kette für eine Stunde geparkt, jedoch war sie dort nicht einkaufen, sondern in der Mensa für ca. 45 Minuten essen. Als sie wieder kam hatte sie einen Zettel am Auto. Dieser Zettel war ein Überweisungsträger in der Höhe von 30 € die sie an die Kaufhalle zu bezahlen hat, da sie dort geparkt hatte. Dieser Zahlungsauforderung ist sie nicht nachgekommen, da sie (wir) uns gefragt haben, wie denn die Kaufhalle an die Daten des Fahrzeughalter ran kommen sollten. Nun kam nach ca. 3 Monaten ein Brief von einem Anwalt der sie nochmal aufgefordert hat die 30 Euro + 24 Euro Anwaltsgebühr unverzüglich zu zahlen. Was sie nun auch gemacht hat, da der Anwalt mit einer höheren Zahlung von mehr als 300 Euro gedroht hatte.</p><p>Nun stelle ich mir folgenden Fragen:<br
/> - Wo hat der Anwalt/Kaufhalle die Adresse her? Kann die jeder bekommen?<br
/> - Bei Kaufhallen steht ja immer, dass man maximal 2 Stunden parken darf und auch nur wenn man Kunde ist. Darf man wenn man ne Packung Kaugummi kauft, dann die restliche Zeit der 2 Stunden dort einfach auf dem Parkplatz stehen? Wenn Sie nach den 45 Minuten in der Kaufhalle eingekauft hätte, müsste Sie dann auch das Geld bezahlen?<br
/> - Kann man einfach sagen, dass man den Überweisungsträger nicht mehr am Auto hatte und man somit die Gebühr des Anwalts nicht bezahlt? Denn wenn die Stadt einem Post schickt, dann ist der erste Brief auch kostenlos.</p><p>Ein paar Sachen sind mir durchaus klar, dass der Parkplatz der Kette gehört und man somit sicherlich Hausrecht hat und sofern er es durch ein Schild klarstellt auch Gebühren verlangen kann.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.mittwochsabend.de/strafzettel-fur-falschparken-bei-einer-kaufhallen-kette/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>5</slash:comments> </item> </channel> </rss>
