Blitzerfotos nicht mehr als Beweis gültig

Veröffentlicht von am Samstag, 21. November 2009 in  Auto Kommentar hinzufügen

Vor einigen Wochen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, das Videoaufnahmen welche automatisch und Verdachtsunabhängig erfolgen (beispielweise aus Verkehrsüberwachungskameras und Mautbrücken) gegen das “Recht auf informelle Selbstbestimmung” und somit gegen das Grundgesetz verstoßen. Geschwindigkeitsverstöße, welche durch solche Anlagen gemessen werden sind daher nicht strafbar.

Das Urteil hat nun jedoch weitreichende Konsequenzen.  Denn nach Auffassung einiger Amtsgerichte verstoßen auch “normale” Blitzerfotos gegen dieses Recht, da es an einer Rechtsgrundlage zur Erhebnung des Fotos fehlt. Aufgrund dieser Tatsache erkannten die Amtgerichte in Grimma und Eilenburg die Blitzerfotos nicht mehr als Beweis an.

Wenn sich diese Auffassung durchsetzen sollte heißt es ja bald: Happy Speeding :)

Nachzulesen ist dies unter anderem in der WiWo

2 Antworten zu “Blitzerfotos nicht mehr als Beweis gültig”

  1. Juergen sagt:

    gut das ich meine gerade bezahlt habe :(

  2. Klaus sagt:

    In den Medien war allerdings auch häufig nachzulesen, dass man von einer Korrektur der Entscheidung aus Grimma in der nächst höheren Instanz rechnet.

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