Vor einigen Wochen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, das Videoaufnahmen welche automatisch und Verdachtsunabhängig erfolgen (beispielweise aus Verkehrsüberwachungskameras und Mautbrücken) gegen das “Recht auf informelle Selbstbestimmung” und somit gegen das Grundgesetz verstoßen. Geschwindigkeitsverstöße, welche durch solche Anlagen gemessen werden sind daher nicht strafbar.
Das Urteil hat nun jedoch weitreichende Konsequenzen. Denn nach Auffassung einiger Amtsgerichte verstoßen auch “normale” Blitzerfotos gegen dieses Recht, da es an einer Rechtsgrundlage zur Erhebnung des Fotos fehlt. Aufgrund dieser Tatsache erkannten die Amtgerichte in Grimma und Eilenburg die Blitzerfotos nicht mehr als Beweis an.
Wenn sich diese Auffassung durchsetzen sollte heißt es ja bald: Happy Speeding ![]()
Nachzulesen ist dies unter anderem in der WiWo
22. November 2009 um 18:31
gut das ich meine gerade bezahlt habe
25. Dezember 2009 um 17:56
In den Medien war allerdings auch häufig nachzulesen, dass man von einer Korrektur der Entscheidung aus Grimma in der nächst höheren Instanz rechnet.